Kurzzeitkennzeichen
Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen für Überführungen, Probefahrten oder kurzfristige Fahrzeugnutzung?
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie – schnell, sicher und stressfrei!

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist eine temporäre Zulassung, die für maximal 5 Tage gültig ist. Es eignet sich ideal für:
Probefahrten
- mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
Überführungen
- innerhalb Deutschlands oder ins Ausland.
TÜV
- Fahrten zur Haupt- oder Abgasuntersuchung (TÜV).
Was benötigen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen?
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, brauchen wir:
Fahrzeugdaten
- Fahrgestellnummer und technische Daten des Fahrzeugs.
Versicherungsnachweis
- Eine gültige eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.
Personalausweis oder Reisepass
- Zum Beispiel Ihre Initialen (z. B. „ME-HR 22“). Beachten Sie, dass bestimmte Kombinationen aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen sein können.
Nachweis der Fahrtzwecks
- Z. B. Probefahrt, Überführung oder TÜV.
Ihre Vorteile mit unserem Wunschkennzeichenservice
Häufige Fragen zu Kurzzeitkennzeichen
1Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Länder spezifische Vorschriften haben. Wir beraten Sie gerne hierzu.
2Wie lange dauert die Beantragung?
In der Regel können wir Ihr Kurzzeitkennzeichen innerhalb eines Werktages bereitstellen.
3Kann ich das Kennzeichen mehrfach nutzen?
Nein, das Kurzzeitkennzeichen ist nur für ein bestimmtes Fahrzeug und eine begrenzte Zeit gültig.